United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization

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Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (englisch United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, UNESCO; französisch Organisation des Nations unies pour l'éducation, la science et la culture) ist eine Internationale Organisation und gleichzeitig eine der 16 rechtlich selbständigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Sie hat ihren Sitz in Paris (Frankreich). Derzeit sind 191 Staaten in der UNESCO vertreten.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aufgaben

Zu den Aufgabengebieten der UNESCO gehört die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kommunikation, Information und Kultur. Sie besitzt eine eigene Verfassung, die am 16. November 1945 von 37 Staaten in London verabschiedet wurde und am 4. November 1946 nach der Ratifizierung durch 20 Staaten in Kraft trat. Erster Generaldirektor war Julian Huxley.

Aus der Erfahrung des Zweiten Weltkrieges zogen die Gründungsstaaten die folgende Lehre:

„Ein ausschließlich auf politischen und wirtschaftlichen Abmachungen von Regierungen beruhender Friede kann die einmütige, dauernde und aufrichtige Zustimmung der Völker der Welt nicht finden. Friede muss – wenn er nicht scheitern soll – in der geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert werden.“

Weiter aus der Präambel der Verfassung der UNESCO:

„Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden.“

[Bearbeiten] Bildung

Im Bereich der Bildung setzt sich die UNESCO vor allem für eine Grundbildung für alle ein. Aber auch die Gesundheitserziehung zur Drogen- und Aids-Prävention und der Wiederaufbau des Bildungswesens in Katastrophen- und Krisengebieten gehören zum Wirkungsfeld. Im wissenschaftlichen Bereich fördert die Sonderorganisation vorrangig die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Ozeanographie, Hydrologie, Geologie und Umweltwissenschaft, mit dem Hauptziel des Erhalts der biologischen Arten und der Trinkwasserressourcen. Aber nicht nur die Wissenschaften selbst, sondern auch ihre Gefahren und Folgen für die Zukunft sind wichtige Themen. Im Bereich „Kommunikation und Information“ setzt sich die UNESCO mit den Problemen der Informationsgesellschaft auseinander. Dazu engagiert sie sich für die Pressefreiheit und den Informationszugang, indem sie unter anderem in Entwicklungsländern Medienkompetenz vermittelt, Journalisten ausbildet und Radiostationen bzw. Nachrichtenagenturen aufbaut. Zum Aufgabenbereich der UNESCO gehört zudem das UNESCO-Schulprojekt.

[Bearbeiten] Welterbe

Eine der Aufgaben der UNESCO ist die Verwaltung des Welterbes der Menschheit, welche durch das World Heritage Committee durchgeführt wird.

Zwei der vielen weiteren, derzeit (Juni 2005) aktuellen, Prioritäten der UNESCO sind die Erarbeitung eines Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt sowie die Steuerung und die Koordination der Weltdekade der Vereinten Nationen Bildung für nachhaltige Entwicklung (2005–2014).

[Bearbeiten] Immaterielles Kulturerbe

Das Programm „Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit“ schützt Sprachen, mündliche Literaturformen wie Mythen, Epen und Erzählungen, auch Musik, Tanz, Spiele, Bräuche, handwerkliche Fähigkeiten und andere Künste. Im Oktober 2003 hat die UNESCO die "Internationale Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes" verabschiedet.

[Bearbeiten] Geschichte

Am 11. Juli 1951 wurde die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der UNESCO, im November 1972 auch die damalige Deutsche Demokratische Republik.

1982 wurde bei der UNESCO-Weltkulturkonferenz Mondiacult in Mexiko ein so genannter „erweiterter Kulturbegriff“ festgeschrieben. Die 126 Teilnehmer-Staaten nahmen damit eine konzeptionelle Entwicklung zur Kenntnis. Dabei ging es im Grunde darum den elitären, bildungsbürgerlichen Kulturbegriff abzulösen. Heute zählt die UNESCO 191 Mitgliedstaaten (Stand: April 2005).

[Bearbeiten] Entstehung

Seit 1942 führte der britische Erziehungsminister Lord Butler in London Gespräche mit Amtskollegen aus acht europäischen Exilregierungen. Ziel war der Wiederaufbau von Bildung und Kultur nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa. Die Sowjetunion weigerte sich ausdrücklich, an den Beratungen teilzunehmen. Geplant waren zunächst bilaterale Verträge zwischen den beteiligten Staaten. Nachdem jedoch die Gründung der Vereinten Nationen beschlossen war, begann im Frühjahr 1944 der Kreis um Butler, eine ähnliche Struktur für Bildung und Kultur unter dem Dach der späteren Uno und mit Sitz in London zu entwickeln. Ein erster Entwurf für die Unesco-Verfassung datiert auf den April 1944. Ab diesem Zeitpunkt beteiligten sich auch die USA an den Beratungen. Die europäischen Teilnehmer hofften auf US-Finanzhilfen für die Zeit nach dem Krieg. Auf amerikanischer Seite wollte man die Unesco für die Gestaltung eines demokratischen Europa nach den eigenen Plänen nutzen.

Ab April 1945 kam es zu Konflikten zwischen der neuen französischen Regierung unter Charles de Gaulle und den übrigen Teilnehmern der Beratungsrunde. Die französische Seite wollte ihr, auf der Französischen Revolution basierendes Kulturverständnis zum Leitbild der Unesco machen. Als ab November 1945 nach einem Regierungswechsel auf britischer Seite relativ unerfahrene Delegierte an den Beratungen teilnahmen, setzten die Franzosen Paris als zukünftigen Sitz der Unesco durch. Inhaltlich kam ab diesem Zeitpunkt der Wissenschaft und der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit ein größeres Gewicht zu.

[Bearbeiten] Generaldirektoren der UNESCO

  1. Julian Huxley, Großbritannien (1946–1948)
  2. Jaime Torres Bodet, Mexiko (1948–1952)
  3. John Wilkinson Taylor, USA (amtierend 1952–1953)
  4. Luther Evans, USA (1953–1958)
  5. Vittorino Veronese, Italien (1958–1961)
  6. René Maheu, Frankreich (1961–1974; amtierend 1962)
  7. Amadou-Mahtar M'Bow, Senegal (1974–1987)
  8. Federico Mayor Zaragoza, Spanien (1987–1999)
  9. Koïchiro Matsuura, Japan (1999–heute)

[Bearbeiten] Organisationsstruktur der UNESCO

Organe der UNESCO sind die Generalkonferenz, der Exekutivrat und das Sekreteriat, an dessen Spitze ein Generaldirektor steht.

[Bearbeiten] Generalkonferenz

Die Generalkonferenz ist das oberste Entscheidungs- und Kontrollorgan der UNESCO; sie tritt (seit 1954) alle zwei Jahre zu einer ordentlichen Tagung zusammen. In der Generalkonferenz gilt der Grundsatz Ein Staat - eine Stimme - ein Prinzip, das auch in der Mehrzahl der anderen Sonderorganisationen sowie der Generalversammlung der Vereinten Nationen Anwendung findet.

Die Generalkonferenz ist Entscheidungsträger, denn sie bestimmt nach der Verfassung die Zielsetzung und die allgemeinen Richtlinien der Arbeit der Organisation und beschließt über die ihr vom Exekutivrat vorgelegten Programme. Die politische Zielsetzungen und die Arbeitsrichtlinien werden festgelegt, wobei ein vom Sekretariat in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten vorgelegtes zweijährges Arbeitsprogramm als Diskussionsgrundlage dient.

Ferner beruft sie internationale Staatenkonferenzen ein, nimmt internationale Empfehlungen oder Übereinkommen an und erörtert die Berichte der Mitgliedstaaten an die Organisation über die Maßnahme zur Umsetzung von Empfehlungen und Übereinkommen.

Die Generalkonferenz wählt auch die Mitglieder des Exekutivrates, der ab 1995 aus 58 Mitgliedern besteht und tritt normalerweise zweimal jährlich zusammen.

[Bearbeiten] Exekutivrat

Der Exekutivrat fungiert als Bindeglied zwischen Generalkonferenz und Sekretariat und ist einerseits für die Vorbereitungen der Tagesordnung der Generalkonferenz, die Prüfung des Arbeitsprogramms und des entsprechenden Haushaltsplan, anderseits für die Überwachung des Sekretariats verabschiedeten Arbeitsprogramms zuständig.

Die Zusammensetzung des Exekutivrats ist im Laufe der letzten 50 Jahre eine zunehmende Verstaatlichung festzustellen. Bis 1954 galten die Mitglieder als Privatpersonen, als Vertreter des Geistesleben gewählt, die im Auftrag der Generalkonferenz handeln sollten. Auf den Vorschlag der USA und Großbritanniens galten die Vertreter nicht mehr als unabhängig, sondern zugleich als Politiker, welche die Staaten vertreten, aus denen sie stammen. Seit 1976 kann die Regierung darüber hinaus ihre Vertreter vor dem Ablauf ihrer vierjährigen Amtszeit und unabhängig von dessen Zustimmung abberufen und ersetzen lassen. Gewählt wir nach Artikel V Absatz 2 der UNESCO-Verfassung in der veränderten Fassung von 1991 werden Persönlichkeiten ernannt, die notwendige Erfahrungen und Fähigkeiten verfügen, um administrativen und exekutiven Pflichten des Rates zu erfüllen.

[Bearbeiten] Sekretariat

Das Sekretariat wird von einem Generaldirektor geleitet, der auf Vorschlag des Exekutivrats von der Generalkonferenz für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt wird. Der Direktor ist mit Kompetenzen ausgestattet; an allen Sitzungen nimmt er ohne Stimmrecht an der Generalkonferenz teil, des Exekutivrates und der Ausschüsse teil und über die Tätigkeit der Organisation erstellt er täglich Berichte.

Anfang der 80er Jahre arbeiteten im Sekretariat in etwa 3400 Mitarbeiter und heute sind noch rund 2500 Mitarbeiter tätig. Es ist zudem auch in mehreren Abteilungen gegliedert. Das Sekretariat hat seinen Hauptsitz in Paris; verfügt über 60 Außenstellen in allen Teilen der Welt, darunter auch zwei Stellen in Deutschland.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Wikinews: UNESCO – Nachrichten
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