Zweitwohnsitz
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Ein Zweitwohnsitz ist jeder Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist.
In Deutschland ist es nach den landesgesetzlichen Meldegesetzen vorgeschrieben, jeden Nebenwohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- und abzumelden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Einige Städte erheben eine Zweitwohnsitzsteuer.
[Bearbeiten] Siehe auch:
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