Ius Soli

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Ius Soli (auch ius soli, Jus Soli, lat. Recht des Bodens), bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden. Es knüpft die Rechtsfolgen an ein leicht verifizierbares Ereignis an. Das Ius Soli ist in seiner Reinform streng, formal und einfach. Es wird auch als "Territorialprinzip" bezeichnet.

Das Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis) ist ein anderes, meist parallel geltendes Prinzip des Staatsbürgerschaftserwerbs und an die Staatsbürgerschaft der Eltern gebunden.

[Bearbeiten] Deutschland

Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland ausschließlich das Ius Soli praktiziert. Von 1913 bis 2000 galt das Ius Sanguinis. Ab dem 1. Januar 2000 wurde auch ein Element des Ius Soli in das Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt. Die Anforderungen an den Geburtserwerb sind jedoch sehr hoch und es handelt sich um das sog. "Optionsmodell", bei dem bis zur Volljährigkeit eine doppelte Staatsbürgerschaft besteht und sich die Person dann in der Regel bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden muss.


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[Bearbeiten] Siehe auch

Deutsche Staatsangehörigkeit

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