Informationelle Selbstbestimmung
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Im deutschen Recht bezeichnet die Informationelle Selbstbestimmung das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, welches im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bei der Verfassungsdiskussion nach der Wiedervereinigung nicht die erforderliche Mehrheit.
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil 1983 als Grundrecht anerkannt. Abgeleitet wird es aus der im Grundgesetz anerkannten Menschenwürde und der allgemeinen Handlungsfreiheit.
Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (unter B II 1 a) des Urteils). Die freie Selbstbestimmung bei der Entfaltung der Persönlichkeit werde gefährdet durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen. Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe. „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist weit gefasst. Es wird nicht unterschieden, ob mehr oder weniger sensible Daten des Einzelnen betroffen sind. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass unter den Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten der Informationstechnologie auch ein für sich gesehen belangloses Datum einen neuen Stellenwert bekommen könne und es insoweit keine belanglosen Daten gebe. Einschränkungen des Grundrechts seien zwar möglich, bedürften aber einer gesetzlichen Grundlage. Dabei habe der Gesetzgeber abzuwägen zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen und dem öffentlichen Informationsinteresse der verarbeitenden Stelle.
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht wurde die Grundlage für die bestehenden Datenschutzgesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz oder die Landesdatenschutzgesetze und beeinflusste auch die Entwicklung der Europäischen Datenschutzrichtlinie.
[Bearbeiten] Informationelle Selbstbestimmung und politischer Aktivismus
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Dabei ist allerdings zu beachten, daß die Entwicklung des Datenschutzes seit jeher eher eine Angelegenheit politischen Aktivismus denn verfassungrechtlicher Auslegung war. Auf diesen Gegensatz zwischen einem verfassungsrechtlich begründeten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und einem an Rhetorik gebundenen Datenschutzrecht hat bereits kurz nach Ergehen des Volkszählungsurteils der Datenschutzaktivist Simitis in der Neuen Jurischen Wochenschrift 1984 hingewiesen. Das seitherige Datenschutzrecht hat denn auch seine Impulse aus parlamentarischen und außerparlamentarischen Debatten bezogen; die Gerichte waren kaum mehr prägend. Das gilt auch für das Volkszählungsurteil selbst, dessen Bezogenheit auf den Einzelfall (judicial self-restraint) und Ausgewogenheit zu anderen Grundrechten und Interessen (praktische Konkordanz)zugunsten allgemeiner Prinzipien ohne Ausnahmen (Zweckbindung, Recht auf Anonymität, Konstruktion privatistischer Rechte an Informationen) überwiegend ignoriert werden.
[Bearbeiten] Literatur
- Spiros Simitis: Die informationelle Selbstbestimmung – Grundbedingung einer verfassungskonformen Informationsordnung. In: Neue Juristische Wochenschrift 1984, S. 398-405.
- Hans-Ullrich Gallwas: Der allgemeine Konflikt zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Informationsfreiheit. In: Neue Juristische Wochenschrift 1992, S. 2785–2848.
- Marion Albers: Informationelle Selbstbestimmung. Nomos-Verlag, 1. Auflage, Baden-Baden 2005, ISBN 3832911332
[Bearbeiten] Weblinks
- Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983
- Thomas Stadler: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
- Dirk Burchard: Verfassungsrechtliche Interessenabwägung im Informationsrecht (KritV 1999, 239)
- Informationelle Selbstbestimmung - Das Resultat Auskunftsbegehren gegenüber verschiedenen Firmen/Institutionen inkl. Fotos aller Antwortschreiben
- Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6. November 2003 bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Richtlinie 95/46
- Seminararbeit zu Amtsgeheimnis und Informationsfreiheit mit Ausführungen zu informationsrechtlichen Aspekt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
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