Hospital

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Dieser Artikel handelt von Pflegehäusern, für die Rechenregel zur Bestimmung von Grenzwerten siehe Regel von L'Hospital

Das Wort Spital oder Hospital ist eine veraltete Bezeichnung für Pflegeheime und Altersheime. Es leitet sich vom lateinischen hospes (Gastfreund/Fremdling) ab. Ursprünglich bezeichnete es die meist christlich geführten Pilgerherbergen und Armenhäuser. In Österreich, der Schweiz und einigen Gegenden Deutschlands wird das Wort heute als Synonym für Krankenhaus verwendet.

[Bearbeiten] Geschichte

817 bestimmte die Aachener Synode, dass jedes Kloster oder Kollegiatsstift über eine derartige Einrichtung verfügen sollte. Seit einem Dekret von Papst Clemens V. aus dem Jahre 1312 brauchten die Hospitäler nicht mehr zwingend Kirchengut im engeren Sinn von Besitztum und Verfügungsgewalt sein. Als karitative Einrichtungen besaßen sie aber weiterhin kirchlichen Charakter. Jedermann konnte nun zum Heil seiner Seele ein Hospital gründen und auf eigene Rechnung betreiben, musste aber die Erlaubnis des Bischofs einholen, wenn er eine Kapelle, einen Altar oder einen Friedhof eingliedern und einen Spitalgeistlichen einstellen wollte. Viele Spitäler wurden in späteren Zeiten in Form von Stiftungen gegründet und werden gemeinnützig geführt und in der Rechtsform eines Vereins getragen.

Die Aufgaben der Spitäler waren mannigfaltig und basierten auf den Werken der Barmherzigkeit: Speisung, Aufnahme und Bekleidung der Armen, Beherbergung der Fremden, Pflege der Alten und Kranken sowie Bestattung der Toten. Kommunalisierung, Verpfründung (d.h., die Insassen kauften sich mit der Erwerbung von Pfründen ein) und Spezialisierung waren die Tendenzen, die das Spitalwesen seit dem 14. Jahrhundert in den Städten bestimmten.

In dieser Tradition führen die sozialen Einrichtungen der beiden großen Kirchen in Deutschland, die Diakonie (evangelisch) und die Caritas (katholisch) sowie deren angegliederte kirchliche Träger viele Pflege- Alten- und Behinderteneinrichtungen, so zum Beispiel die Evangelische Heimstiftung in Baden-Württemberg mit mehr als 6000 Heimplätzen und 5500 Beschäftigten.

Nach der Definition der Historikerin Claudia Tiggemann-Klein sind Gesundheitsfürsorge, Wohltätigkeitssinn und Frömmigkeit die drei Grundpfeiler des Hospitalwesens.

[Bearbeiten] Literatur

  • Claudia Tiggemann-Klein, Anselm Tiggemann: Das St. Marien-Hospital im Herzen Kölns. Gesundheitsfürsorge, Wohltätigkeitssinn und Frömmigkeit, Bachem, Köln, 2004, 96 Seiten, ca. 70 sw Abb., 17,5 x 25,0 cm, gebunden ISBN 3-7616-1862-X.

Siehe auch

Wiktionary: hospital – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
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