Grenzrisiko

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Das Grenzrisiko bezeichnet die Grenze von "allgemein akzeptierten" Gefahren, die zu einer bestimmten Tätigkeit gehören, z. B. weil sie relativ selten eintreten (Stromunfall bei Elektrofachkräften) oder nur geringen Schaden verursachen (mit dem Hammer auf den Finger schlagen) und wird durch Gesetze und Vorschriften festgelegt, z. B. durch die Angabe von Grenzwerten.

In der Arbeitssicherheit wird eine Gefahr, die nicht durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden kann, als Restrisiko bezeichnet.

[Bearbeiten] Beispiel

Sobald ein Auto bewegt wird, stellt es eine Gefährdung da. Jeder der von dem Auto angefahren werden kann ist in Gefahr (70% der Opfer). Das Restrisiko wäre gleich Null, würde man das Auto stehen lassen. Da dies aber nicht allgemein akzeptiert werden würde, hat der Gesetzgeber Grenzrisiken festgelegt. Sie werden als Geschwindigkeitsbegrenzungen bezeichnet und ihre Einhaltung soll dazu führen, dass Schadenshäufigkeit und Schadensschwere auf eine "akzeptables Maß" beschränkt bleiben. Für die Einhaltung des Grenzwertes ist jeder selbst verantwortlich und kontrolliert wird sie von der Exekutive. Das "akzeptable Maß" ist ein "politischer Wert", der in Deutschland derzeit bei ca. 7000 Verkehrstoten pro Jahr liegt.

Die Schadensereignisse werden allgemein als Unfall bezeichnet (Verkehrsunfall) und in Statistiken erfasst (Unfallstatistik). Dabei werden oft die Häufigkeiten für verschiedene Ursachen bzw. Auswirkungen getrennt aufgelistet.

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