Geschäftsbrief
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Als Geschäftsbrief wird die Briefform zwischen „Geschäftspartnern“ (Geschäft – Geschäft, aber auch Privatperson – Geschäft und umgekehrt) bezeichnet. Dabei gelten spezielle Stilformen und -vorlagen; die Gestaltung von Geschäftsbriefen wird in Deutschland durch das Deutsche Institut für Normung (DIN) in DIN 5008 und DIN 676 geregelt. Ein wichtiges Merkmal eines Geschäftsbriefes ist die zwingende Einhaltung der Höflichkeitsformen. Als eine häufige Spezialform kann z. B. das Bewerbungsschreiben angesehen werden.
DIN 5008 regelt den inhaltlichen Aufbau eines Geschäftsbriefes, dabei finden folgende Briefbausteine Verwendung:
- Absenderangaben,
- Kalenderdatum,
- Empfängerdaten,
- Betreff,
- Anrede,
- Text,
- Schlussformel („Gruß“),
- Unterschrift,
- Anlagenvermerk,
- Verteilervermerk und
- das Postskriptum
DIN 676 findet bei der Gestaltung des Drucks Verwendung; dort sind genaue Maße für die Aufteilung von DIN-A4-Seiten angegeben.
[Bearbeiten] Kurzbrief
Ein Kurzbrief ist ein vorgedrucktes Formular im A5- oder A4-Format. Es wird genutzt, wenn stichwortartige Angaben, wie Kurzsätze oder Stichworte als Begleitschreiben genügen. Er eignet sich für den Versand von Prospekten, Katalogen usw.
[Bearbeiten] Geschäftsbrief im Handelsrecht
Ein Gewerbetreibender muss gemäß Handelsrecht seinem Gegenüber in Geschäftsbriefen bestimmte Mindestinformationen mitteilen. Näheres definieren §37a Handelsgesetzbuch, §80 Abs. 1, S. 1 Aktiengesetz sowie §35a Abs. 1, S. 1 GmbH-Gesetz. Das Handelsgesetzbuch legt beispielsweise fest, dass ein Geschäftsbrief folgende Informationen enthalten muss:
- Bezeichnung der Firma
- Ort der Handelsniederlassung
- Registergericht
- Nummer, unter der die Firma im Handelsregister eingetragen ist
Diese Festlegungen gelten nicht nur für den Papierbrief, sondern auch für E-Mail und Fax.
[Bearbeiten] Weblinks
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