Gerichtszweig
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Ein Gerichtszweig ist ein Teil der Gerichtsbarkeit, für den ein bestimmter Rechtsweg eröffnet ist.
In Deutschland ist die Gerichtsbarkeit durch die verschiedenen Rechtswege unterteilt in
- die ordentlichen Gerichte (Zivilrecht und Strafrecht)
- die Arbeitsgerichte
- die Verwaltungsgerichte
- die Finanzgerichte
- die Sozialgerichte.
- die Verfassungsgerichte
Innerhalb des Gerichtszweigs besteht jeweils ein Instanzenzug.
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