Generalgouverneur
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Ein Generalgouverneur ist der oberste Verwaltungsbeamte eines großen Gebietes, insbesondere im kolonialen Kontext benutzt.
- Russland: im russischen Zarenreich der oberste Beamte einer Provinz oder auch der Vorgesetzte von mehreren Provinzgouverneuren.
- Großbritannien: im Commonwealth of Nations der Vertreter der britischen Krone in den selbständigen Ländern (den ehemaligen Dominions), soweit sie nicht eine republikanische Staatsform angenommen haben.
Realm Beitritt Artikel Externer Link Kanada 1866 Generalgouverneur von Kanada Website Australien 1901 Website Neuseeland 1917 Website Jamaika 1962 Barbados 1966 Website Bahamas 1973 Website Grenada 1974 Papua-Neuguinea 1975 Salomonen 1978 Tuvalu 1978 St. Lucia 1979 Website St. Vincent und die Grenadinen (en) 1979 Antigua und Barbuda 1981 Belize 1981 St. Kitts und Nevis 1983
- siehe auch: Australien, Bahamas, Kanada, Jamaika, St. Vincent und die Grenadinen, Hongkong,
- Frankreich: in kolonialen Gebieten, z. B. in den größeren überseeischen Besitzungen Frankreichs, der oberste Verwaltungsbeamte.
- Deutsches Reich: der oberste Repräsentant des Deutschen Reiches in dem von 1939-1945 im besetzten Polen bestehenden Generalgouvernement. Einziger Generalgouverneur war Hans Frank.
- Indien: Oberster Vertreter der britischen Krone, welcher zusätzlich auch den Titel Vizekönig von Indien führte (1859 - 1947)
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