Generaldirektor

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Ein Generaldirektor ist der Leiter einer größeren Institution, bspw. eines großen Unternehmens, Museums, Theaters oder Opernhauses. Auch die Verwaltungseinheiten der EU-Kommission oder der Vereinten Nationen werden von Generaldirektoren geleitet.

Unter dem Generaldirektor sind im Allgemeinen weitere Direktoren für Einzelbereiche wie Personal, künstlerische Leitung oder Öffentlichkeitsarbeit tätig.

In Hotels internationaler Hotelketten sind die Direktoren der einzelnen Hotels General Manager (Generaldirektoren). Sie haben, je nach Anforderung des Hauses, weitere Direktoren für Verkauf, Personal Wirtschaftsabteilung (Gastronomie) etc. unter sich.

Auch in Wirtschaftsunternehmen fand man im deutschsprachigen Raum lange Zeit den Titel Generaldirektor für den obersten Chef. Allerdings hat diese Bezeichnung eine rein interne Bedeutung, im Handels- oder Gesellschaftsrecht findet sich kein Generaldirektor, dort heißen die Unternehmensleiter „Geschäftsführer“ (bei einer GmbH) oder „Vorstand“ (bei einer Aktiengesellschaft). Der Titel „Generaldirektor“ gilt auch im unternehmensinternen Gebrauch heute als antiquiert.

In der Deutschen Demokratische Republik war ein Generaldirektor der Leiter eines Kombinates.

Im vielen ausländischen Regierungen ist der Generaldirektor (z.B. frz.: Directeur-général) eine Amtsbezeichnung für hohe Ministerialbeamte. Er entspricht dem deutschen Ministerialdirektor.

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