Gegenkönig

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Als Gegenkönig bezeichnet man einen König, der – aufgrund zerrütteter, instabiler oder unklarer Machtverhältnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge – gegen einen noch amtierenden König aufgestellt wurde, um diesen zu stürzen. Gegenkönige traten in Wahlmonarchien wie dem deutschen Reich häufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich.

Manche der Gegenkönige konnten sich mit ihrem Herrschaftsanspruch durchsetzen und wurde als rechtmäßige Könige anerkannt (z.B. Friedrich II.). Bei einigen (z. B. Heinrich II. (Bayern), Ekbert II. (Meißen)) ist ihr Status als König oder Gegenkönig bis heute umstritten.

[Bearbeiten] bekannte deutsche Gegenkönige

[Bearbeiten] englische Gegenkönige

[Bearbeiten] Siehe auch

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