Gefahrstoff

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Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Stoffgemische (Zubereitung), die in der EU harmonisiert nach ihrem Gefährdungspotential eingestuft werden. Die Gefährlichkeit eines Stoffes oder einer Zubereitung wird durch Gefahrensymbole (auch Gefahrenkennzeichen genannt) sowie durch R- und S-Sätze angegeben.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Übersicht

  [1] Gefahrenbezeichnung Einstufung Beispiele
E explosionsgefährlich wenn sie leicht explodieren können TNT, Glycerintrinitrat, Pikrinsäure
F+ hochentzündlich wenn ihr Siedepunkt unter 35 °C und ihr Flammpunkt in flüssigem Zustand unter 0 °C liegt Wasserstoff, Ethin, Diethylether
F leichtentzündlich wenn sie sich bei Raumtemperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und später entzünden können und ihr Flammpunkt in flüssigem Zustand unter 21 °C liegt Aceton, Benzin, Ethanol
O brandfördernd wenn sie, ohne selbst brennbar zu sein, eine Verbrennung unterstützen Sauerstoff, sauerstoffreiche Salze wie Kaliumchlorat, Peroxide, Fluor
T+ sehr giftig wenn sie in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können Heroin, Nikotin
T giftig wenn sie in geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können Methanol, Tetrachlormethan
Xn gesundheitsschädlich wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können Kaliumchlorat
C ätzend wenn sie lebende Gewebe bei Berührung zerstören können (siehe Pathohistologie) Schwefelsäure, Natronlauge, Abflussreiniger
Xi reizend wenn sie, ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können Kaliumcarbonat, Natriumcarbonat
N umweltgefährlich wenn sie Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tiere, Pflanzen oder Mikroorganismen verändern können, so dass dadurch sofort oder später Umweltschäden hervorgerufen werden können Kaliumpermanganat
[1] Die Kennbuchstaben sind nicht Gegenstand der Kennzeichnung.
Die von der EU festgelegten Gefahrenbezeichnungen in englischer, französischer, italienischer und spanischer Sprache siehe unter Gefahrensymbole.

[Bearbeiten] Gesetzliche Regelung

Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gibt es europäische Gefahrstoffrichtlinien, die von den Mitgliedern in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist die Gefahrstoffverordnung die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Schutz für Arbeitnehmer/-innen. Wenn Gefahrstoffe verpackt und transportiert werden, spricht man von Gefahrgütern. Der Transport auf der Schiene und der Straße wird in Deutschland durch verschiedene Gefahrgutverordnungen geregelt.

Im Fall eines Unfalles mit einem Gefahrstoff spricht man auch oft von einem Schadstoff, dessen Freisetzung oder unkontrollierte Reaktion zu einem Gefahrgutunfall geführt hat.

[Bearbeiten] Umgang mit Gefahrstoffen

Der Gesetzgeber fasst alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unter dem Begriff „Umgang mit Gefahrstoffen“ zusammen.

[Bearbeiten] Für den Arbeitgeber gilt:

  • Es besteht Prüfungspflicht! Handelt es sich überhaupt um einen Gefahrstoff?
  • Bei einem Gefahrstoff besteht Kennzeichnungspflicht.
  • Das entsprechende EG-Sicherheitsdatenblatt muss vorhanden sein. Mitarbeiter haben Recht auf Einsichtnahme.
  • Warnschilder müssen aufgestellt werden.
  • Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen in Berührung kommen, müssen speziell und regelmäßig an Betriebsanweisungen unterwiesen werden.
  • Je nach Gefahrstoff ist eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung der Mitarbeiter durch einen Arbeits- bzw. Betriebsmediziner verpflichtend.

In Deutschland ist der der Umgang mit radioaktiven Stoffen (Schutz der Arbeitnehmer) in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt (nicht in der Gefahrstoffverordnung).

[Bearbeiten] Allgemein gilt:

  • Vermeiden
  • Eindämmen
  • Schützen

Möglichst auf ungefährliche Stoffe umsteigen. Gefahrstoffe so wenig wie möglich verwenden, evt. Arbeitsbereiche abtrennen und/oder spezielle Filter in den Absauganlagen verwenden. Wenn das nicht reicht, muss den Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gefahrstoff aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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