Gebirgsland
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Als Gebirgsländer werden Staaten oder größere Regionen bezeichnet, deren Fläche zum überwiegenden Teil von Gebirgen eingenommen wird. Sie sind meist durch eine kleinräumige Geografie geprägt, weil sich die wichtigsten Achsen des Verkehrssystems auf die wenigen Haupttäler beschränken müssen. Demgegenüber ist ein Hochland eine Landschaft, innerhalb derer nur geringe Höhenunterschiede auftreten.
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[Bearbeiten] Sprachgebrauch
Der übliche Sprachgebrauch versteht unter "Gebirgsland" hauptsächlich Länder mit großen Anteilen von Hochgebirge, während jene der Mittelgebirge aus dem Begriff eher herausfallen. In typischen Gebirgsländern wie Schweiz, Österreich, Slowakei, Mazedonien oder Griechenland überragen etwa 50-60% der Landesfläche eine Seehöhe von 1000m.
Beim Kaukasus-Land Armenien sind es sogar fast 90%, beim Hochland von Tibet 100%. Die Höhenlage allein ist jedoch als Kriterium nicht ausreichend, sondern mit den Aspekten Steilheit bzw. Ebenheit zu verknüpfen.
[Bearbeiten] Begriff und Name "Bergland"
Gegenüber dem Wort "Gebirgsland" wird der Begriff "Bergland" lokaler verstanden, d.h. er bezieht sich auf kleinere Gebirgsregionen unter Ausschluss der umgebenden Flach- und Hügelländer. Viele solcher Gebiete tragen das Wort "Bergland" im Namen, beispielsweise
"Bergland" dient vielfach auch als Markenname bzw. als Teil von Eigennamen. So gibt es in Österreich, Schweiz und Süddeutschland hunderte "Hotel Bergland" oder "Pension Bergland".
Der Verlag Bergland führt das Wort ebenso wie verschiedene Erzeugnisse der Lebensmittel- und Bio-Betriebe (z.B. Käse, Milch) bis hin zu Bekleidung und Sportartikeln.
[Bearbeiten] Umfassendere Definition der EU
Wie schwierig "gebirgiges" Gelände von den Einwohnern zu bearbeiten ist, hängt nicht nur von der Höhenlage ab. Genauer wird die Definition des Begriffs, wenn man auch die typischen Hangneigungen und die Höhengliederung berücksichtigt. Die Europäische Union gab im Jahr 2002 eine solche Studie in Auftrag, um für die Themen Bergbauern und Regionalförderung bessere Grundlagen zu erhalten. Sie wurde vom Regionalforschungsinstitut Nordregio und der Bundesanstalt für Bergbauernfragen koordiniert und Ende 2004 veröffentlicht:
[Bearbeiten] Klassifizierung nach Höhenlage und Steilheit
Die Studie gliedert das Gelände nach den Kriterien Höhenlage, Relief (Rauhigkeit) und lokalen Höhenunterschieden, woraus sich 5 Klassen für "Berggebiete" ergeben:
- Regionen unter 300m, sofern extreme örtliche Höhendifferenzen auftreten (Standardabweichung im 1km-Raster über 50m). Beispiele sind Gebiete in Schottland, entlang der Norwegischen Fjorde und an mediterranen Steilküsten.
- Höhenlage 300–1000 m, sofern sie entweder obige Kriterien erfüllen oder die Geländehöhe auf 7 km um mindestens 300 m variiert.
- Höhenlage 1000–1500 m (hpts. Mittelgebirge), wenn sie die 2 obigen Kriterien erfüllen oder die Hangneigung zu den benachbarten 1km-Rasterpunkten über 5° (etwa 9%) beträgt.
- Höhenlage 1500–2500 m (Hochgebirge): die 3 obigen Kriterien sowie Gebiete mit über 2° Neigung (z.B. Almen).
- Höhenlage über 2500 m: gilt vollständig als "Berggebiet", denn Hochebenen dieser Meereshöhe (wie z.B. Tibet) gibt es in Europa nicht.
Vereinzelt wurden noch zusätzliche Aspekte für die endgültige Festlegung der Gebietskulisse berücksichtigt.
[Bearbeiten] Flächenanteile der gebirgigen Gemeinden in der EU
Als Ergebnis zweijähriger Bearbeitung durch zahlreiche Institutionen listet die Studie folgende Flächen (in 1000 km²) bzw. Prozentsätze (über 10%) als Berggebiet auf ¹):
Nach derselben Definition entfallen auf Norwegen sogar 91,3% und bei der Schweiz 90,7% auf Berggebietsgemeinden, was allerdings neben der Höhenlage und Steilheit auch mit Größe und Struktur der Kommunen zusammenhängt.
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