Fremdenverkehrsgemeinde

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Staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde ist ein Prädikat, das einer Gemeinde nach folgenden Kriterien verliehen werden kann:

  • Fremdenverkehrseinrichtungen, Freizeitanlagen
  • Beherbergungskapazität, überörtlicher Ausflugsverkehr
  • Touristisch ansprechender Gesamteindruck der Gemeinde

Weitere geschützte Prädikate sind Kurort, Luftkurort und Erholungsort.

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