Freie Stadt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Begriff Freie Stadt hat im Laufe der Geschichte unterschiedliche Bedeutung gehabt:

[Bearbeiten] Mittelalter

Ursprünglich wurden so die Städte bezeichnet, die sich im Laufe des Mittelalters von der Stadtherrschaft ihrer (Erz-)Bischöfe hatten befreien können, so zum Beispiel Köln, Soest, Mainz (bis 1462), Augsburg, Worms, Speyer, Straßburg und Basel. Im Gegensatz zu den Reichsstädten waren die Freien Städte dem Kaiser weder Steuern noch Gefolgszwang schuldig. Nur zur Verteidigung der Stadt und zu Kreuzzügen konnten sie herangezogen werden.

Da die Freien Städte auf dem Immerwährenden Reichstag bzw. im Städtekolleg des Reichstags zusammen mit den Reichsstädten eine Gruppe bildeten, wurden sie unter dem Oberbegriff Freie- und Reichsstädte zusammengefasst. Im Zuge einer sprachlichen Verwischung entstand daraus der Begriff Freie Reichsstadt.

[Bearbeiten] 19. Jahrhundert

Keine „Freien Städte“ im Sinne der ursprünglichen Definition des Mittelalters sind die im Deutschen Bund von 1815 bis 1866 sich neben 36 Partikularstaaten befindenden vier Freien Städte:

Allerdings waren sie Territorien nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches zunächst „frei“ also völkerrechtlich souverän geworden, dafür waren sie fortan aber keine "Reichsstädte" mehr, weil es dieses nicht mehr gab.

[Bearbeiten] 20. Jahrhundert

Ein Sonderfall ist die Bezeichnung Freie Stadt für Danzig, als diese von 1920 - 1939 der Oberhoheit des Völkerbundes unterstand.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Freie Stadt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
webtemplates | Plastikkarten und Plastikkartendrucker

© 2006 www.power-labels.com