Flick-Affäre

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Flick-Affäre, auch Flick-Spendenaffäre, bezeichnet in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einen in den 1980er Jahren aufgedeckten politischen Skandal um verdeckte Parteispenden des Flick-Konzerns zur Pflege der politischen Landschaft, wie Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch die Praktiken nannte, und der möglichen konkreten Entscheidungsbeeinflussung im Zusammenhang mit einem für den Flick-Konzern und den Konzernchef Friedrich Karl Flick günstigen Entscheid des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Flick-Affäre führte zu einem deutlichen Vertrauensverlust gegenüber der Politik in der Bevölkerung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Affäre und Prozess

Ausgangspunkt der Flick-Affäre war ein Aktiengeschäft im Jahr 1975, bei dem der Flick-Konzern Aktien der Daimler-Benz AG im Wert von 1,9 Milliarden D-Mark an die Deutsche Bank verkaufte. Hierfür wären eigentlich eine Milliarde D-Mark Gewinnsteuern fällig gewesen, die Friedrich Karl Flick - der zu jenem Zeitpunkt reichste Deutsche - nicht bereit war zu zahlen. Er beruft sich auf einen Ausnahmeparagraphen, der Aktienverkäufe von der Steuer befreit, wenn das Geschäft "volkswirtschaftlich besonders föderungswürdig" ist und sowohl der Wirtschafts- als auch der Finanzminister zustimmen.

Der Flick-Konzern beantragte beim zuständigen Bundeswirtschaftsministerium im Januar des Jahres für dieses Geschäft die Steuerbefreiung nach Paragraph 6b des Einkommensteuergesetzes für volkswirtschaftlich förderungswürdige Reinvestitionen. Die zu zahlenden Steuern hätten knapp 986 Millionen Mark betragen. Sowohl Minister Hans Friderichs als auch sein Nachfolger Otto Graf Lambsdorff (beide FDP) erteilten diese Genehmigungen.

1981 fanden Steuerfahnder ein Kassenbuch des Flick-Generalbuchhalters Rudolf Diehl, in dem Bargeldzahlungen an Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien verzeichnet waren. Unter anderem waren dies: drei Mal 250.000,- D-Mark an CSU-Chef Franz Josef Strauß, ein Mal 50.000,- D-Mark an CDU-Chef Helmut Kohl, mehrmals 30.000,- D-Mark an Otto Graf Lambsdorff (FDP), ein Mal 100.000,- D-Mark an Walter Scheel (FDP) und mehrmals 70.000,- D-Mark an Wirtschaftsminister Hans Friederichs. Zu den Empfängern zählten also auch Friderichs und Lambsdorff, womit der Verdacht der Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit nahelag. Nach Angaben des bei Flick für die politische Lobbyarbeit zuständigen Flick-Managers Eberhard von Brauchitsch habe es sich aber lediglich um Parteispenden gehandelt. Von Brauchitsch gilt als der Erfinder der Abkürzung wg., da Zahlungen mit wg. (wegen) und dem Namen des Empfängers gezeichnet wurden. Am 2. Dezember 1983 hob der Bundestag auf Ersuchen der ermittelnden Bonner Staatsanwaltschaft die Immunität des amtierenden Bundeswirtschaftsministers Lambsdorff auf, der dann, als die Klage zugelassen wurde, am 27. Juni 1984 zurücktrat.

Der Prozess zog sich rund anderthalb Jahre hin. Nach Aussage des Richters Hans Henning Buchholz fielen "nahezu alle Zeugen ... durch ihr schlechtes Erinnerungsvermögen auf". Im Prozess kann der Anklagepunkt Bestechlichkeit nicht nachgewiesen werden. Letztlich wurden am 16. Februar 1987 Eberhard von Brauchitsch sowie die Politiker und vormaligen Bundeswirtschaftsminister Friderichs und Otto Graf Lambsdorff aber lediglich wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Von Brauchitsch erhielt eine Bewährungs-, Lambsdorff und Friderichs Geldstrafen. Eine Beeinflussung politischer Entscheidungen durch die Geldzahlungen ließ sich nicht nachweisen.

[Bearbeiten] Politische Folgen

Im Laufe der Aufklärung der Affäre zeigte sich, dass in den 1970er Jahren alle zu diesem Zeitpunkt im Bundestag vertretenen Parteien, also CDU, CSU, SPD und FDP, entsprechende Spenden des Flick-Konzerns erhalten hatten – teilweise über als gemeinnützig eingestufte parteinahe Organisationen wie die staatsbürgerlichen Vereinigungen – und sich dabei eindeutig über die geltenden Bestimmungen des Parteiengesetzes hinweggesetzt hatten. In der gesellschaftlichen Debatte zu diesen Vorgängen zeigten sich allerdings Unterschiede in der Bewertung: So zeigten führende Repräsentanten der politischen Parteien wenig Unrechtsbewusstsein und machten geltend, wie schwierig die Parteienfinanzierung sei und dass es sich allenfalls um ein Kavaliersdelikt handle – eine Haltung, die später zu einem Amnestiegesetz führte.

Allerdings wurde letztlich das Parteispendengesetz wie auch die Meldepflicht der Abgeordneten bezüglich der Nebeneinkünfte verschärft. Als der Verdacht aufkam, Rainer Barzel habe über eine Anwaltskanzlei ebenfalls Zuwendungen von Flick erhalten (zum Schein als Honorar für Beratertätigkeiten, in Wirklichkeit aber als Belohnung dafür, dass er im April 1973 durch seinen Verzicht auf CDU-Partei- und Fraktionsvorsitz den Weg für Helmut Kohl freigemacht habe), trat dieser am 25. Oktober 1984, einen Tag nach seiner Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss, von seinem Amt als Bundestagspräsident zurück. Kohl selbst, durch Einträge im sichergestellten Kassenbuch ebenfalls belastet, machte dagegen bei seiner Vernehmung einen Blackout geltend, aufgrund dessen er sich an nichts erinnern könne.

Die Affäre markierte das Ende der politischen Laufbahn von Rainer Barzel. Wegen des Vorwurfs von Verwicklungen in die Flick-Affäre trat er am 25. Oktober 1984 vom Amt des Bundestagspräsidenten zurück. Später gelang es ihm zwar zu beweisen, dass er mit der Flick-Affäre nichts zu tun hatte. Dennoch war seine Glaubwürdigkeit bei seinen CDU Bundestagskollegen zerstört, da bekannt wurde, dass Barzel der CDU Bundestagsfraktion seine lukrativen Einnahmen aus seiner Tätigkeit bei einer Anwaltskanzlei seit 1973 verschwiegen hatte. Nach seinem Rücktritt als CDU Fraktionsvorsitzender 1973 hatte Barzel vor der Fraktion geklagt, er könne mit einem "einfachen" Abgeordnetengehalt nicht auskommen. Die Fraktion gewährte ihm daher die Fortzahlung des höheren Fraktionsvorsitzenden-Gehaltes. Wenn seine Nebeneinnahmen bekannt gewesen wären, hätte ihm die Fraktion das erhöhte Gehalt nicht gewährt. Barzel war daher in den folgenden Jahren innerhalb der CDU eine weitgehend gemiedene Unperson.

[Bearbeiten] Bundestagsuntersuchungsausschuss

Der Bundestag setzte 1984, nach dem Rücktritt Lambsdorffs, einen Untersuchungsausschuss zur Flick-Affäre ein. Ausschussvorsitzender war Dr. Manfred Langner (CDU). Die Arbeit des Ausschusses zog sich über zwei Jahre, 66 Sitzungen zur Beweisaufnahme und 321 Stunden Vernehmung hin und produzierte 11.500 Seiten Sitzungsprotokolle[1]. Auf Seiten der neu im Bundestag vertretenen Grünen nutzte Otto Schily das Podium des Bonner Untersuchungsausschusses und die Tatsache, dass die Grünen als einzige Partei nicht von der Affäre betroffen sein konnten, zu deutlicher Kritik an den "Altparteien". Besondere Aufmerksamkeit erregte auch seine Klage gegen Bundeskanzler Helmut Kohl wegen angeblicher Falschaussage im Untersuchungsausschuss. Die erstaunlichen Erinnerungslücken von Bundeskanzler Helmut Kohl erklärte CDU-Generalsekretär Heiner Geißler später mit einem "Blackout" des Kanzlers. Durch den Untersuchungsausschuss wird klar, dass insgesamt mehr als 25 Millionen D-Mark aus Flicks schwarzen Kassen an Politiker von CDU/CSU, FDP und SPD flossen. Flicks Manager Eberhard von Brauchitsch nannte dies "Pflege der Bonner Landschaft".

Die Weigerung des Wirtschaftsministeriums, bestimmte Akten dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen, führte zum Flick-Untersuchungsausschuss-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Rechte der Untersuchungsausschüsse gestärkt wurden[2].

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Quellen

  1. "Das Parlament", 2005
  2. BVerfGE_67,100

[Bearbeiten] Weblinks

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