Fiduziarität

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Fiduziarität ist das Substantiv von fiduziarisch (lat. fiducia „Vertrauen“, „Selbstvertrauen“, „Unterpfand“; fiduciarius „auf Treu und Glauben anvertraut“) und benennt treuhänderisches Eigentum an einer Sache, einer Forderung oder einem Recht. Dies bedeutet, dass eine treuhänderisch übertragene Sache später an einen anderen herausgegeben werden muss. Ein fiduziarischer Erbe ist beispielsweise ein einstweiliger Vermächtnisnehmer oder Nießbrauchserbe, der das Ererbte an den Fideikommissar abzugeben hat.

Unter einer fiduziarischen Sicherheit versteht man im Kreditgewerbe eine abstrakte Sicherheit, die nicht vom Bestehen einer Forderung oder Verbindlichkeit abhängig ist, deren Verwertung jedoch nur bei Säumnis erfolgen darf. Dies sind z. B. die Sicherungsübereignung, die Abtretung, die Zession, Eigentumsvorbehalt und die Grundschuld. Abstrakte Sicherheiten bleiben bestehen, auch wenn die ursprüngliche Forderung getilgt wurde, und können somit als Sicherheiten für neue Verbindlichkeiten herangezogen werden. Fiduziarisch ist das Gegenteil von akzessorisch.

siehe auch: Treuhandschaft,

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