Erich von Manstein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Erich von Manstein (geb. Fritz Erich von Lewinski, * 24. November 1887 in Berlin; † 10. Juni 1973 in Irschenhausen in Bayern) war ein deutscher Heeresoffizier (seit 1942 Generalfeldmarschall) und während des Zweiten Weltkrieges Armee- und Heeresgruppenoberbefehlshaber.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ausbildung und Erster Weltkrieg

Fritz-Erich von Lewinski entstammte einer alten preußischen Soldatenfamilie. Nach dem Tod seines Vaters, des Generals der Artillerie Eduard von Lewinski, wurde er von seinem Onkel General Georg von Manstein adoptiert. Von 13 bis 19 Jahren besuchte er zuerst die Kadettenanstalt Plön und später die Preußische Hauptkadettenanstalt in Lichterfelde.

Im Juni 1905 war Manstein Leibpage bei der Heirat des Kronprinzen Wilhelm mit Cecilie Herzogin zu Mecklenburg-Schwerin.

Im Jahr 1906 trat Manstein in das 3. Garde-Regiment zu Fuß ein und wurde dort 1907 zum Leutnant befördert. In den Jahren 1913/14 besuchte er die Kriegsakademie in Berlin.

Den Kriegsausbruch 1914 erlebte Manstein als Oberleutnant und Adjutant des Garde-Reserve-Regiments 2. Nach schwerer Verwundung und Rückkehr in den Dienst, wurde Manstein 1915 Hauptmann und als Ordonnanz- sowie Generalstabsoffizier in der Armeeabteilung Gallwitz eingesetzt. Anschließend fand er Verwendung bei der 1. Armee und ab Herbst 1917 war er erster Generalstabsoffizier (Ia) der 4. Kavallerie-Division, die an der Ostfront in Estland eingesetzt war. Im Mai 1918 wurde er zur 213. Infanterie-Division an die Westfront versetzt, wo Manstein ebenfalls als Ia verwendet wurde.

[Bearbeiten] Zwischenkriegszeit

Manstein wurde nach dem Krieg in die Reichswehr übernommen und war zunächst beim Grenzschutz-Oberkommando Süd und danach im Stab des Gruppenkommandos II mit Sitz in Kassel eingesetzt.

Am 1. Oktober 1921 wurde Manstein Kompaniechef im Infanterie-Regiment 5 in Angermünde. Ab dem 1. Oktober 1923 folgte wiederum eine Verwendung als Stabsoffizier, zunächst beim Wehrkreiskommando II und anschließend beim Wehrkreiskommando IV. Dort war seine Aufgabe die Führergehilfenausbildung.

Ab dem Herbst 1927 war Manstein Generalstabsoffizier beim Infanterieführer IV in Magdeburg. In dieser Stellung wurde er zum Major ernannt.

Zu Ende September 1929 avancierte Manstein zum Leiter der Gruppe I in der Operationsabteilung im Truppenamt, wo er am 1. April 1931 zum Oberstleutnant befördert und anschließend zum Kommandeur des Jägerbataillons des Infanterie-Regiments 4 in Kolberg ernannt wurde. Am 1. Oktober 1933 wurde Manstein Oberst.

Die nächste Stufe in Mansteins Karriere stellte die Ernennung zum Chef des Stabes des Wehrkreises II am 1. Februar 1934 dar. Am 1. Juli 1935 wurde er dann Chef der Operationsabteilung im Generalstab des Heeres und am 1. Oktober 1936 unter gleichzeitiger Ernennung zum Generalmajor Oberquartiermeister I.

Manstein hatte sich für diesen Posten durch seine außergewöhnlichen, weit überdurchschnittlichen Fähigkeiten empfohlen. In der Dienststellung des Oberquartiermeister I war er Vertreter von Generalstabschef Ludwig August Theodor Beck und traditionell als designierter Nachfolger vorgesehen.

Im Verlauf der Fritsch-Blomberg-Affäre versetzte man Manstein am 4. Februar 1938 jedoch überraschend auf den Posten des Kommandeurs der 18. Infanterie-Division in Liegnitz.

[Bearbeiten] Zweiter Weltkrieg

1939 war Manstein im Rang eines Generalleutnant als Chef des Generalstabs der Heeresgruppe Süd im Rahmen des Polenfeldzuges tätig. Er erarbeitete den Angriffsplan des Westfeldzuges und nahm an diesem als Befehlshaber des 38. Armeekorps teil.

1940 wurde er zum General der Infanterie befördert und erhielt das Ritterkreuz, nachdem seinen Planungen folgend die deutschen Panzerkräfte gegen Frankreich geschickt genutzt worden (Sichelschnittplan) und der Feldzug zum Blitzkrieg geworden war.

1941 war Manstein bis zum September Kommandierender General des LVI. Panzerkorps an der Ostfront. Ab September war er Oberbefehlshaber der 11. Armee. Während dieser Zeit erhielt er den "Reichenau-Befehl" [1], der Soldaten der Wehrmacht zu Verbrechen an der sowjetischen - insbesondere jüdischen - Bevölkerung aufrief und diese legitimierte. Den Befehl gab Manstein in abgeänderter Form an die Truppe weiter. Hierauf hat sich später die Anklage seines Kriegsverbrecherprozesses bezogen.

1942 befehligte er die Eroberung der Krim und der Festung Sewastopol, danach erfolgte die Ernennung zum Generalfeldmarschall am 1. Juli. Im Oktober fiel sein ältester Sohn Gero an der Ostfront, im Dezember scheiterte sein Versuch, als Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Don (Süd) die Einkesselung der 6. Armee in Stalingrad zu beenden. Zwei Panzerdivisionen unter Generaloberst Hoth sollten sich aus südwestlicher Richtung bis etwa 30 km vor den Kessel kämpfen (Unternehmen "Wintergewitter") und sich dort mit ausgebrochenen Teilen der 6. Armee (Unternehmen "Donnerschlag") vereinigen, womit ein Korridor hergestellt gewesen wäre. Der Befehl zu Donnerschlag wurde aber trotz heftigsten Drängens Mansteins durch Hitler verweigert, die Truppen Hoths blieben 50 km vor dem Kessel stecken. Damit war das Schicksal der 6. Armee besiegelt.

Manstein hatte daraufhin allerdings maßgeblichen Anteil daran, den drohenden vollständigen Zusammenbruch des deutschen Südflügels der Ostfront als Folge der Katastrophe von Stalingrad zu verhindern. Die Niederlage an der Ostfront wurde so allerdings nur hinauszögert.

Im März 1943 gelang es ihm, im Rahmen einer Gegenoffensive Charkow und Belgorod zurückzuerobern. Er erhielt dafür das Eichenlaub zum Ritterkreuz. Während und nach der Stalingrad-Krise zeichnete sich ein immer stärker werdendes Zerwürfnis zwischen Manstein und Hitler ab. Am Widerstand in der Wehrmacht und an einem Staatsstreich gegen Hitler wollte sich Manstein aber nicht beteiligen, da er meinte, dies mit seiner soldatischen Ehre nicht vereinen zu können (s. u., Zitate). Die ihm bekannte Verschwörung gegen Hitler verriet er immerhin nicht.

Im Juli 1943 scheiterte die letzte große Offensive der Wehrmacht im Frontbogen bei Kursk, bei der durch Mansteins Heeresgruppe Süd und die Heeresgruppe Mitte unter Generalfeldmarschall von Kluge die Feindtruppen abgeschnitten und anschließend vernichtet werden sollten (Unternehmen Zitadelle). Auch hier hatte sich Hitler Mansteins Forderung nach frühzeitigem Beginn der Operationen in der Hoffnung auf neue Waffen ("Panther" und "Elefant") widersetzt und so dem Feind den Aufbau tiefgestaffelter Verteidigungssysteme ermöglicht.

1944 enthob ihn Hitler wegen verschiedener Differenzen des Kommandos, gleichzeitig erhielt er die Schwerter zum Eichenlaub des Ritterkreuzes. 1945 wurde er von britischen Truppen interniert.

[Bearbeiten] Nachkriegszeit

Erich von Manstein wurde am 9. August 1946 als Zeuge im Nürnberger Prozess gehört. Er wurde 1948 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und unmittelbar anschließend in Haft genommen. Der Prozess gegen ihn - es war dies der letzte alliierte Kriegsverbrecherprozess - begann am 23. August 1949 im Hamburger Curiohaus, nur wenige Tage vor der Wahl zum Ersten Deutschen Bundestag.

Erich von Manstein wurde am 19. Dezember 1949 vom britischen Militärgericht in acht Anklagepunkten freigesprochen, in neun weiteren jedoch für schuldig befunden. Verurteilt wurde er unter anderem, weil er Deportationen zugelassen, Erschießungen von Kriegsgefangenen geduldet und die Auslieferung von Politkommissaren an den Sicherheitsdienst des Reichsführers der SS (SD) erlaubt habe. An den Verbrechen in Polen lastet man ihm keine aktive Beteiligung an, jedoch habe er seine Aufsichtspflicht als Oberbefehlshaber vernachlässigt und damit den Völkermord mitgetragen. Er wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt. Die Haftstrafe wurde später auf zwölf Jahre herabgesetzt, außerdem wurde ein Teil der Untersuchungshaft angerechnet. Aufgrund eines Augenleidens erhielt von Manstein 1952 Haftverschonung; offiziell wurde er im Jahr 1953 aus der Haft entlassen.

Im Prozessverlauf konnte von Manstein nicht glaubhaft nachweisen, Widerstand gegen die Vernichtungspolitik geleistet zu haben. Vielmehr traten manche Übereinstimmungen mit nationalsozialistischem Gedankengut offen zu Tage. Die Verteidigung zielte darauf ab, die Rechtmäßigkeit des Prozesses anzuzweifeln und die Ehre der Wehrmacht unbefleckt erscheinen zu lassen. Sie bestritt jede individuelle Schuld des Angeklagten, betonte die Ohnmacht des in Befehlsstrukturen eingebundenen Generalfeldmarschalls und relativierte mehrere Anklagepunkte durch Verweis auf ein tu quoque bei den Siegermächten.

Dem Gericht gelang es nicht, die Einsicht zu verbreiten, dass es eine strafwürdige Mitverantwortung der Eliten für das Handeln der Gewaltherrschaft gäbe. Vielmehr wurde das Urteil gegen von Manstein in weiten Teilen der Öffentlichkeit als bloße Siegerjustiz gewertet.

Im Jahr 1955 erschien von Mansteins autobiographisches Werk Verlorene Siege. In diesem schrieb er den endgültigen Zusammenbruch der militärischen Inkompetenz Hitlers zu. 1958 erschien das Buch Aus einem Soldatenleben. Seine These, dass die Feldzüge grundsätzlich anders verlaufen wären, hätten die Generale über mehr eigenen Spielraum verfügt, ist zumindest umstritten. Dennoch gilt er als einer der fähigsten Offiziere des 2. Weltkrieges, der jedoch trotz behaupteter besserer Einsicht Hitler und seinem Regime bis zu seiner Entlassung loyal gedient hat.

Bis 1960 beriet Manstein als einziger Feldmarschall der ehemaligen Wehrmacht die Bundesregierung beim Aufbau der Bundeswehr. Nach seinem Tod wurde er mit militärischen Ehren in Dorfmark bei Fallingbostel beigesetzt.

[Bearbeiten] Auszeichnungen

[Bearbeiten] Zitate

  • „Ich bin eine glückliche Natur, weil ich unermüdlicher Optimist bin und keine Komplexe habe.“[1]
  • „Ich bin in erster Linie Soldat.“[2]
  • „Preußische Feldmarschälle meutern nicht.“
  • „Der Feldmarschall von Manstein wird stets der legalen Staatsführung loyal zur Seite stehen.“[3]
  • „Ein Krieg ist nur verloren, wenn man ihn verloren gibt.“
  • „Wenn jeder Befehlshaber, der seine Lage für aussichtslos hält, kapitulieren wollte, so würde man niemals einen Krieg gewinnen.“
  • „Dieser Kampf wird nicht in hergebrachter Form gegen die Sowjetische Wehrmacht allein nach europäischen Kriegsregeln geführt.“ [4]
  • „Das jüdisch-bolschewistische System muss ein für allemal ausgerottet werden.“[5]
  • „Für die Notwendigkeit der harten Sühne am Judentum [...] muss der Soldat Verständnis aufbringen.“[6]
  • „Mein Gott! Ist das ein Idiot! (Bei einer Lagebesprechung über Hitler)[7]

[Bearbeiten] Zitate über Manstein

Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht oder unzureichend durch Quellenangaben (Literatur, Webseiten usw.) belegt worden, wodurch den fraglichen Inhalten eine Löschung droht. Bitte hilf der Wikipedia, indem du gute Belege für die Informationen nennst.
  • „Wir hielten den verhassten Manstein für unseren gefährlichsten Gegner. Seine technische Beherrschung aller, aber auch aller Situationen sucht ihresgleichen. Es wäre vielleicht schlecht um uns bestellt gewesen, wenn alle Generäle der deutschen Wehrmacht sein Format besessen hätten.“ Marschall der Sowjetunion Rodion Jakowlewitsch Malinowski
  • „Manstein ist alles andere als ein Anhänger des nationalsozialistischen Regimes. Aber wir können im Augenblick nichts gegen ihn unternehmen, weil wir ihn nötig haben; wenigstens behauptet das der Führer.“ Reichspropagandaminister Joseph Goebbels
  • „Es gibt keinen Oberbefehlshaber, der sich so mit Hitler angelegt hat wie Manstein.“ Johann Adolf Graf von Kielmansegg, Offizier in der Operationsabteilung des OKH
  • „Als unbequemer operativer Kopf ist von Manstein durch Hitler bewusst an seiner Entfaltung gehindert worden.“ General und Generalinspekteur der Bundeswehr Adolf Heusinger
  • "Ich habe die Kriegsgeschichte lange genug studiert, um zu wissen, dass nur wenige Männer, die in einem harten Kampf Armeen geführt haben, eine so genaue Prüfung ihrer Taten und Worte hätten bestehen können wie Manstein. Seine Verurteilung erscheint als ein krasses Beispiel von großer Unwissenheit oder großer Heuchelei." Basil Liddell Hart, Quelle: "Times" vom 11. Januar 1950
  • "Haltet aus, Manstein haut uns raus". Durchhalteparolen von Landsern der 6. Armee, die im Kessel von Stalingrad eingeschlossen waren

[Bearbeiten] Belegstellen

  1. Knopp, Guido: Hitlers Krieger, C. Bertelsmann Verlag, München 1998, ISBN 3570002659, S. 165
  2. Knopp, Guido: Hitlers Krieger, C. Bertelsmann Verlag, München 1998, ISBN 3570002659, S. 163
  3. Knopp, Guido: Hitlers Krieger, C. Bertelsmann Verlag, München 1998, ISBN 3570002659, S. 157
  4. Mansteins Befehl vom 20. Nov. 1941 (IMT Band 34, Dok. 4064-PS):
  5. Mansteins Befehl vom 20. Nov. 1941 (IMT Band 34, Dok. 4064-PS):
  6. Mansteins Befehl vom 20. Nov. 1941 (IMT Band 34, Dok. 4064-PS):
  7. Knopp, Guido: Hitlers Krieger, C. Bertelsmann Verlag, München 1998, ISBN 3570002659, S. 201, 204

[Bearbeiten] Literatur

  • Manstein, Erich von: Verlorene Siege, 17. Aufl. 2004, Bernard U. Graefe Verlag, 668 S. (ISBN 3-7637-5253-6)
  • Stahlberg, Alexander: Die verdammte Pflicht - Erinnerungen 1932 bis 1945, 9. Auflage, Ullstein-Verlag 1999, 447 S. (ISBN 3548331297)
  • Oliver von Wrochem: Die Auseinandersetzung mit Wehrmachtsverbrechen im Prozess gegen den Generalfeldmarschall Erich von Manstein 1949. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 46 (1998) Heft 4, Seite 329-353 (Anklagepunkte / Verteidigung / Urteil / Bewertung)
  • Oliver von Wrochem: Erich von Manstein. Vernichtungskrieg und Geschichtspolitik. 1. Auflage, Schöningh-Verlag 2006. (ISBN 3506729772)
  • Manfred Oldenburg: Ideologie und militärisches Kalkül. Die Besatzungspolitik der Wehrmacht in der Sowjetunion 1942. Köln u.a. 2004. ISBN 3-412-14503-3 (Schwerpunkt: 11. Armee Mansteins auf der Krim)
  • Marcel Stein: Der Januskopf. Feldmarschall von Manstein – eine Neubewertung. Biblio-Verlag. Bissendorf 2004. ISBN 3764823879 Rezensionen November 2005

[Bearbeiten] Weblinks


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Erich von Manstein aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
webtemplates | Plastikkarten und Plastikkartendrucker

© 2006 www.power-labels.com