Attentat
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Der Begriff Attentat (v. lat. attentatum „versuchtes Verbrechen“) bezeichnet einen geplanten, versuchten oder verübten Mord an einer öffentlichen Symbolfigur.
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Ziel des Attentats ist meist eine prominente politische Person zu töten/verletzen; die Aktion erfolgt durch einen Einzelnen oder eine kleine Gruppe und wendet sich demonstrativ gegen die herrschende Macht. Dabei ist zwischen politischer Hinrichtung und Attentat zu unterscheiden: eine Hinrichtung kann als politische Tötung angesehen werden, wird aber durch staatliche Organe veranlaßt, während ein Attentat als illegale Tat angesehen wird. Einzige Ausnahme bildet hier das Widerstandsrecht, das in einzelnen Verfassungen den Bürgern im Kampf gegen diktatorische Herrschaft das Recht auf auch gewaltätigen Widerstand einräumt. Das im deutschen Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht (Artikel 20) schließt den Tyrannenmord als letztes Widerstandsmittel gegen einen Diktator nicht aus. In diesem Fall fällt die Tötung einer politischen Führungspersönlichkeit nicht unter den Straftatbestand des Mordes, sondern wird gesetzlich legalisiert.
Ein Attentat hat stets eine einzelne prominente Person oder Personengruppe zum Ziel; die wahllose Tötung mehrerer Angehöriger einer politischen Körperschaft bzw. eines Gemeinwesens wird als Terroranschlag bezeichnet. Gleichwohl können gezielte Attentate auch Werkzeuge des Terrorismus sein.
Das Ziel eines Anschlages ist bei einem Attentat eine Persönlichkeit von hohem politischen, religiösen oder gesellschaftlichen Rang, nicht eine Privatperson: so ist z.B. die Tötung eines Staatsoberhaupts durch ein Mitglied einer Rebellen- oder Untergrundbewegung ein Attentat, das auch von Agenten fremder Mächte verübt werden kann.
Weiterhin zählen geplante Attentate hinzu, obwohl sie von versuchten Attentaten zu unterscheiden sind: es ist nicht immer möglich, festzustellen, ob ein Plan tatsächlich bestand und durch eine Regierung aufgedeckt wurde, oder ob er nur als Vorwand für politische Verfolgungen diente.
Der Kreis der prominenten öffentlichen Persönlichkeiten umfasst zum Beispiel Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder, Richter, hochrangige Militärs, aber auch Journalisten oder Wirtschaftsführer, wenn sie eine besondere Rolle in der Politik spielen. Auch örtliche Beamte wie Oberbürgermeister oder Polizeichefs zählen zu den prominenten Personen. Darüber hinaus zählen Führer politischer Parteien, großer Gewerkschaften, sozialer und religiöser Organisationen, Führer von Minderheiten und andere prominente Mitglieder wichtiger sozialer Institutionen zu den "öffentlichen" und somit "gefährdeten" Personen.
Attentate werden oft auch als Aktionen psychisch desorientierter Menschen verübt. Aus diesem Täterkreis werden häufig Attentate nicht auf politisch, sondern anderweitig hervorgehobene Persönlichkeiten wie Sportler oder Künstler verübt.
Neben konventionellen Waffen gebrauchen Attentäter eine Reihe alternativer Tötungsmittel (Gift, Säure, Briefbomben oder Autobomben).
[Bearbeiten] Literatur
- Alexander Demandt (Hrsg.): Das Attentat in der Geschichte. Bechtermünz, Augsburg 2000, ISBN 3-8289-0339-8
- Sven Felix Kellerhoff: Attentäter - Mit einer Kugel die Welt verändern. Böhlau Verlag, Köln, 2003, ISBN 3-412-03003-1
- Jörg von Uthmann: Attentat – Mord mit gutem Gewissen. Siedler, Bern 2004, ISBN 3-592-01265-5
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
| Wiktionary: Attentat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
- Listes des attentats depuis 1945
- Attentat. Artikel in: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Aufl. 1888 ff., Bd. 2, S. 27 f.
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