A-Teilnehmer
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Als A-Teilnehmer (engl. call originator oder calling party) bezeichnet man bei einer Wählverbindung denjenigen Teilnehmer, der die Verbindung eingeleitet hat. Den angewählten Teilnehmer bezeichnet man als B-Teilnehmer.
Bei einer Verbindung über ein öffentliches Telefonnetz muss der A-Teilnehmer im Regelfall die Kosten der Verbindung tragen.
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